EU-Richtlinien

Wir fertigen gemäß den EU-Richtlinien.

Die Jenaer Leiterplatten GmbH (JLP) ist uneingeschränkt in der Lage, unbestückte Leiterplatten konform den EU-Richtlinien 2015/863/EU (RoHS III); 1907/2006/EG (REACh); 2002/96/EG (WEEE); 2003/11/EG und 2000/53/EG (ELV) herzustellen und zu liefern. Alle verwendeten Basismaterialen werden durch die Lieferanten in voller Übereinstimmung zu den genannten EU-Richtlinien produziert und enthalten keinen der verbotenen Stoffe. Die Ausführung der RoHS und REACh-konformen Oberflächen wird je nach Einsatzfall durch den Kunden spezifiziert. Entsprechend der gesetzlich geregelten Ausnahmen stellt die JLP - speziell auf Kundenwunsch - die Oberfläche HAL SnPb noch zur Verfügung.

 

Sollten Sie Fragen zu den Richtlinien, unseren Oberflächen, den Materialien und hinsichtlich der Umstellung auf „Bleifrei“ haben, können Sie sich selbstverständlich mit uns in Verbindung setzen. Weitere Informationen und Anregungen finden Sie auch unter www.fed.de.

Alle unbestückten Platinen, die von der Jenaer Leiterplatten GmbH geliefert werden, enthalten gemäß Artikel 33 der REACh-Verordnung keine besorgniserregenden Substanzen. Das trifft insbesondere auf die Stoffe der SHVC-Liste vom 28.10.2008 und deren Erweiterungen seit 13.01.2010 zu. Aktuelle Änderungen in der Gesetzgebung werden in Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten überprüft. Unsere Produkte (ausgenommen zinn-bleihaltige Oberflächen) entsprechen somit vollinhaltlich den vorgegebenen Verordnungen und sind RoHS- und REACh- konform.

Ebenfalls haben wir uns verpflichtet, die Regelungen gemäß Dodd/Frank Wall Street Reform & Consumer Protection Act von 2010 zur Fertigung von Artikeln, Komponenten und Produkten einzuhalten und diese Pflicht auch an unsere Lieferanten weitergegeben.

Sollten Sie Fragen zu dieser Thematik oder  einer Konformitätserklärung zu den genannten Richtlinien haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.